Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?
Da Logopädie zur medizinischen Grundversorgung gehört, werden die Kosten der logopädischen Behandlung von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene müssen lediglich eine geringe Zuzahlung leisten.
Vor Beginn der logopädischen Therapie muss von einem Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Allgemeinarzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt) die Behandlungsbedürftigkeit festgestellt und eine entsprechende Verordnung ausgestellt werden.
Ist die logopädische Behandlung vom Arzt genehmigt, können Sie sich telefonisch, unter der Nummer 09973/8055344, oder persönlich in meiner Praxis melden und wir vereinbaren einen Termin.
Auf ärztliche Verordnung hin werden auch Hausbesuche durchgeführt.
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